Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. Sole für (H)alle!
Neue HalleschePfännerschaft e.V.                                                             Sole für (H)alle!                                                    

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn der Vertragspartner des Vereins eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widerspricht der Verein hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

 

2. Angebot und Annahme

Die Angebote des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, dem Verkäufer ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch eine Auftragsbestätigung durch den Verein oder die Auslieferung der Ware zustande. Werden dem Verein nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, kann er weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Er kann dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht. Der Käufer kann statt der Vorauszahlung eine Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Hat der des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des lnsolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

 

3. Produktbeschaffenheit

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ergibt sich die Beschaffenheit der Ware aus den Produktspezifikationen.

 

4. Preise

Die Preise gelten „ab Werk" sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung inklusive ausgewiesen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer vom Verein zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit seine gültige Preisliste geändert, so können die Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Er wird dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Der Käufer muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären.

 

5. Zahlungen

Die Rechnungen des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung seitens des Vereins in Verzug, wenn der Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Unabhängig von dem Ort der Übergebe der Ware ist Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz des Verkäufers.

 

6. Verzug des Käufers

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen Diese sind in Höhe von 8%-Punkten über dem im Zeitpunkt des Vertragseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz geschuldet.

 

7. Transportschäden

Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen – eine Kopie ist an den Verkäufer zu übergeben.

 

8. Rechte des Käufers bei Mängeln

Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von einer Woche ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein vom Verein zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verein - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verein aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung vom Verein verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Verein nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten der Mitglieder, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und / oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet der Verein auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichens des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verein im Übrigen nicht. Die in § 7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

9. Aufrechnung

Der Käufer kann gegen die Ansprüche des Verkäufers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels. Der Käufer hat den Verein von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat den Verkäufer alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter
entstehen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung seitens des Vereins nicht nach, so kann der Verein die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verein liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Neue Hallesche Pfännerschaft e.V. ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen des Vereins aufgerechnet.

 

11. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegt, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskampfe. Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschaden, Verfügungen von hoher Hand, entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für den Verkäufer nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten des Verkäufers vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate. ist der Verkäufer berechtigt, vorn Vertrag zurückzutreten.

 

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist nach dem Sitz des Verkäufers zu bestimmen. Dem Verkäufer bleibt vorbehalten, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

13. Anwendbares Recht

Ergänzend zu diesen AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Das UN- bzw. internationales Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

14. Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verein die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln kann, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

 

15. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show

 

16. Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Stand Mai 2018

Hier finden Sie uns

Neue Hallesche Pfännerschaft e.V.

Mansfelder Straße 52

06108 Halle (Saale)

Kontakt         info@neue-hallesche-pfaennerschaft.de        

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